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Ambulanter Hilfs- und Pflegedienst (HPD)

Die Mitarbeiter unseres ambulanten Hilfs- und Pflegedienstes (HPD) bilden ein fachlich qualifiziertes Team, auf dessen Unterstützung Sie sich jederzeit verlassen können. In freundlicher Aufmerksamkeit helfen sie Ihnen rund um die Uhr, die alltäglichen Dinge des Lebens zu meistern.

Unsere Mitarbeitenden

  • pflegen
  • betreuen
  • aktivieren und mobilisieren
  • bereiten Mahlzeiten in der Häuslichkeit zu
  • besorgen Einkäufe
  • begleiten zu Behörden, Ärzten etc.
  • garantieren für Hygiene und Sauberkeit
  • pflegen die Wäsche
  • reinigen die Wohnungen und Appartements

Basis unseres Handelns ist die Schaffung einer würdevollen, respektvollen, vertrauensfördernden und verlässlichen Atmosphäre im persönlichen Umgang mit dem Einzelnen. Wir setzen dies durch die Anwendung des Pflegemodells von Krohwinkel um, welches sich an den Aktivitäten des täglichen Lebens und dem Umgang mit existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens orientiert und eine biografieorientierte Planung und Gestaltung der Pflege ermöglicht. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die spezifischen Bedürfnisse der Kunden.

Wir beziehen unsere Kunden aktiv in die Gestaltung der Pflege ein und nutzen so die vorhandenen Selbsthilfepotentiale. Unterstützung in Form von Anleitung, Beratung und Begleitung geben wir den Bezugspersonen unserer Kunden durch Einbindung in die Gestaltung der Pflege. Alle Pflegehandlungen werden unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes fachlicher Erkenntnisse ausgeführt.

Unser Hilfs- und Pflegedienst erbringt sowohl Leistungen der Pflegeversicherung als auch Leistungen der Krankenversicherung und des SGB XII.

Leistungen der Pflegeversicherung und des SGB XII
Nach den Maßgaben des SGB Xl erbringen wir Leistungen im Bereich der Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß den gültigen Leistungskomplexen. Wir beraten pflegende Angehörige über die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen gezielt bei der Pflege vor Ort.

Leistungen der Krankenversicherung
Unser Pflegedienst ist zur ärztlich verordneten häuslichen Krankenpflege nach §132 SGB V zugelassen und gemäß § §37 und 38 SGB V (häusliche Krankenpflege/ Haushaltshilfe/ häusliche Pflege) berechtigt, diese Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen.

Vergütungsregelung
Wir berechnen für die erbrachten Leistungen die mit den Kranken- und Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend des jeweils gültigen Entgelt-verzeichnisses.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen sowie notwendige Planungen (bspw. Pflege- und Tourenplanung) und Dokumentationen erfolgen über eine professionelle Software für den ambulanten Pflegedienst.